Von unseren ReporterInnen – Stuttgart. Über 200 Personen versammelten sich am Samstag, 30. Juli, um gegen die formale Isolation Abdullah Öcalans zu demonstrieren. Weil die anwesende Bereitschaftspolizisten den Spruch „biji serok Apo“ für verboten hielten, wurde der Zug von den Beamten auf der Friedrichsstraße auf Höhe des Börsenplatzes gestoppt. Das Regime um Recep Tayyip Erdogan hatte als Reaktion auf den Putschversuch den Notstand ausgerufen. Dieser gilt auch für die Gefängnisinsel Imrali … [Weiterlesen...]
Konflikt bei einer Demonstration für die Freiheit von Abdullah Öcalan in Stuttgart
Eigenwillige Auslegung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit
Stadt Ulm scheitert vor dem Oberverwaltungsgericht mit ihren einschränkenden Versammlungsauflagen
Meinungsfreiheit darf nicht zur Disposition stehen
Von unseren ReporterInnen - Ulm. Immer wieder verhängt die Stadt Ulm einschränkende Versammlungsauflagen bei Solidaritätskundgebungen. Betroffen sind überwiegend kurdische Vereine und Organisationen. So wurde beispielsweise das Skandieren von „Erdogan Terrorist“ untersagt. Nun scheiterte die Stadt mit einem Eilantrag beim Oberverwaltungsgericht in Mannheim. Bei einer Kundgebung am 20. Juli gegen Erdogan am Ulmer Einstein-Denkmal waren knapp 50 TeilnehmerInnen beteiligt. Die Polizei … [Weiterlesen...]
Friedensaktivist wegen Hausfriedensbruchs an Bundeswehr-Stand angeklagt:
Initiativen fordern Freispruch
Stuttgart. Ein Friedensaktivist steht am Dienstag, 26. Juli, um 9 Uhr vor dem Stuttgarter Amtsgericht. Der Vorwurf: Er soll bei den Protesten gegen einen Bundeswehr-Rekrutierungsstand auf der Ausbildungsmesse „Nacht der Unternehmen“ in der Liederhalle am 17. November 2015 Hausfriedensbruch begangen haben. Mehrere Friedensinitiativen fordern Freispruch. Sie wenden sich gegen die "Kriminalisierung von Anti-Kriegsprotest". Für 8 Uhr ist eine halbstündige Kundgebung neben dem Eingang des … [Weiterlesen...]
Verfassungsgericht: Beleidigung nur mit Bezug zu überschaubarer Gruppe
ACAB ist nicht immer strafbar
Karlsruhe. Ärgerlich für die Polizei und aus Sicht ihrer Gewerkschaft GdP gar ein "Schlag ins Gesicht": Die Polizistenbeleidigung "ACAB" als Abkürzung für "All Cops Are Bastards" ist nicht immer strafbar. Sie ist es nur, wenn sie sich auf eine "hinreichend überschaubare und abgegrenzte Personengruppe" bezieht. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in zwei Fällen entschieden. Die Parole sei ansonsten von der Meinungsfreiheit gedeckt. Im ersten Fall ging es um den Schriftzug … [Weiterlesen...]
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