Karlsruhe. Der ehemalige Landtagsabgeordnete Stefan Räpple darf auch weiterhin als „erklärter Antisemit" bezeichnet werden. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat eine Berufungsklage des Ex-Politikers im Rechtsstreit mit der Amadeu-Antonio-Stiftung abgewiesen: Die Meinungsfreiheit überwiege in diesem Fall das Persönlichkeitsrecht des einstigen AfD-Mitglieds. Die Amadeu-Antonio-Stiftung hatte in ihrem Internet-Portal „Belltower News" im Rahmen der Berichterstattung über den AfD-Parteitag 2019 in … [Weiterlesen...]
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