Von Alfred Denzinger - Ulm. Nach einer mehrtägigen Berufungsverhandlung am Ulmer Landgericht wurde am Donnerstag, 5. Januar ein Neonazi aus dem Umfeld der inzwischen verbotenen Autonomen Nationalisten Göppingen vom Vorwurf der Störung einer Versammlung freigesprochen. Verurteilt wurde er dagegen wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Körperverletzung. Zwanzig Tagessätze à 30 Euro zuzüglich Gerichtskosten lautete die Strafe im Urteilsspruch von Richter Wolfgang … [Weiterlesen...]
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