Stuttgart/Karlsruhe. Ohne Gutachten dürfen transsexuelle Menschen weiterhin nicht ihr Geschlecht wechseln und ihren Namen ändern. Mit einem am Freitag, 25. November, veröffentlichten Beschluss bekräftigte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die gesetzliche Regelung, wonach zwei Sachverständigengutachten notwendig sind, damit Transsexuelle unter bestimmten Voraussetzungen ihren Namen oder ihr Geschlecht anpassen dürfen. Betroffenenverbände sehen in dem Urteil eine erneute Erniedrigung … [Weiterlesen...]
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