Karlsruhe. Der ehemalige Landtagsabgeordnete Stefan Räpple darf auch weiterhin als „erklärter Antisemit" bezeichnet werden. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat eine Berufungsklage des Ex-Politikers im Rechtsstreit mit der Amadeu-Antonio-Stiftung abgewiesen: Die Meinungsfreiheit überwiege in diesem Fall das Persönlichkeitsrecht des einstigen AfD-Mitglieds. Die Amadeu-Antonio-Stiftung hatte in ihrem Internet-Portal „Belltower News" im Rahmen der Berichterstattung über den AfD-Parteitag 2019 in … [Weiterlesen...]
Der Ex-AfDler scheitert erneut vor Gericht
Räpple bleibt ein Antisemit
Der frühere AfD-Politiker scheiterte mit einer Zivilklage in Baden-Baden
Stiftung darf Räpple als Antisemiten bezeichnen
Von Wolfgang Achnitz - Baden-Baden. Der baden-württembergische Landtagsabgeordnete Stefan Räpple darf von der Amadeu-Antonio-Stiftung als „erklärter Antisemit" bezeichnet werden. Das Landgericht Baden-Baden hat am Donnerstag eine Unterlassungsklage des ehemaligen AfD-Politikers abgewiesen: Die Meinungsfreiheit überwiege in diesem Fall. Die vierte Zivilkammer unter Leitung von Richterin Marion Brede wies mit dem Urteil eine Klage des ehemaligen AfD-Politikers ab, der nicht persönlich zur … [Weiterlesen...]
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