Stuttgart/Köln. Das Landgericht Köln hat eine Klage des Tübinger AfD-Politikers Markus Frohnmaier gegen den Ulmer Journalisten Ralf Grimminger wegen eines falschen Zitats abgewiesen und dabei den Umfang der journalistischen Sorgfaltspflicht konkretisiert. „Dieses Urteil stärkt selbstständige Journalisten, die nicht in größeren Zeitungsredaktionen tätig sind“, kommentiert Siegfried Heim, Landesfachbereichsleiter Medien von Verdi Baden-Württemberg, die Entscheidung. Deren Begründung liegt jetzt … [Weiterlesen...]
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