Stuttgart. 250 000 Euro, diese Strafe soll der Südwestrundfunk (SWR) zahlen, falls er noch einmal die Undercover-Reportage „Hungerlohn am Fließband“, aufgenommen im Daimler-Werk Untertürkheim, ausstrahlen sollte. Dies will die Daimler AG mit einer Unterlassungsklage vor dem Stuttgarter Landgericht erreichen. Die Reportage dokumentierte, dass bei Daimler die Entlohnungspraxis von Beschäftigten am Fließband bei gleicher Arbeit sehr unterschiedlich ist. Missstände, von denen die Öffentlichkeit … [Weiterlesen...]
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