Mannheim. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bleibt dabei: Demobeobachter haben bei unfriedlichen Versammlungen keinen Sonderstatus. Dessen 1. Senat wies die Klage eines Mitglieds des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit zurück, das beim Protest gegen eine Nazi-"Fackelmahnwache" in Pforzheim als Demo-Beobachterin unterwegs war. Die Frau hatte beantragt, die Berufung gegen ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 8. Mai 2014 zuzulassen - vergeblich. … [Weiterlesen...]
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