Ein Stundenlohn von 1,54 Euro ist zwar sittenwidrig, aber nicht ausbeuterisch und deshalb legal. Das findet das Arbeitsgericht Cottbus. Das Jobcenter Oberspreewald-Lausitz hatte gegen einen Rechtsanwalt geklagt, der in seiner Kanzlei zwei Bürokräfte zu Bettellöhnen von 1,54 Euro und 1,65 Euro pro Stunde beschäftigte. Die Begründung für dieses durchgeknallte Urteil: Die beiden Frauen hätten die Bedingungen akzeptiert, um auf dem Arbeitsmarkt wieder Fuß zu fassen. Sie hätten ja nicht arbeiten … [Weiterlesen...]
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