Ein Stundenlohn von 1,54 Euro ist zwar sittenwidrig, aber nicht ausbeuterisch und deshalb legal. Das findet das Arbeitsgericht Cottbus. Das Jobcenter Oberspreewald-Lausitz hatte gegen einen Rechtsanwalt geklagt, der in seiner Kanzlei zwei Bürokräfte zu Bettellöhnen von 1,54 Euro und 1,65 Euro pro Stunde beschäftigte. Die Begründung für dieses durchgeknallte Urteil: Die beiden Frauen hätten die Bedingungen akzeptiert, um auf dem Arbeitsmarkt wieder Fuß zu fassen. Sie hätten ja nicht arbeiten gehen müssen. Und beide Frauen bekamen ja zu dem Trinkgeld vom Rechtsanwalt Aufstockerleistungen vom Staat dazu.
Was soll man zu einem derart hirnrissigen Richterspruch sagen? Dass die Damen und Herren des Gerichts von der Lebenswirklichkeit arbeitender oder vom Jobcenter abhängiger Menschen keine Ahnung haben? Dass Würde, die durchaus auch mit der Höhe von Löhnen zu tun hat, offenbar ein Fremdwort ist für sie? Dass für sie das Interesse der Allgemeinheit, ausbeuterische Arbeitgeber nicht mit Aufstockerleistungen zu subventionieren, keine Rolle spielt?
Das Jobcenter ist entsetzt über dieses Urteil und will in die nächste Instanz. Demnächst, so könnte man meinen, dürften sich mit der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro solche Fälle von selbst erledigen. Doch Vorsicht: Der von CDU und SPD geplante Mindestlohn ist löchrig wie ein Schweizerkäse und wird vielen Menschen keinen wirklichen Schutz bieten. Ausgerechnet Langzeitarbeitslose sollen von ihm ausgenommen sein. Also genau Menschen wie die beiden Frauen, um die es in diesem empörenden Urteil geht.
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