Heilbronn. H&M muss die Betriebsrätin Ayse nicht bis zur Hauptverhandlung am 11. November 2014 weiterbeschäftigen. Das Heilbronner Arbeitsgericht hat am heutigen Mittwochnachmittag, 13. August 2014, den entsprechenden Verdi-Antrag auf eine einstweilige Verfügung zurückgewiesen. Vor dem Arbeitsgericht hatten sich am Vormittag vor Verhandlungsbeginn etwa 20 Menschen versammelt, um ihre Solidarität mit der Betriebsrätin Ayse zu bekunden.
Die Arbeitsrichterin erörterte den Sachverhalt und stellte an beide Parteien die Frage, ob sie an Vergleichsverhandlungen interessiert seien. Ayse und ihre Rechtsanwältin Sonja Städele von der Stuttgarter Anwaltskanzlei Roth brachten ihre Verhandlungsbereitschaft zum Ausdruck. Die H&M-Rechtsanwältin Isabel Haug lehnte Vergleichsverhandlungen jedoch kategorisch ab.
Das Gericht schloss die Verhandlung und erklärte, dass es seine Entscheidung am Ende des Tages verkünden werde.
Nachdem der Antrag auf eine einstweilige Verfügung heute Nachmittag abgewiesen wurde, wird die Anwaltskanzlei Roth die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und danach mit Ayse über das weitere Vorgehen beraten.
Rechtsmittel gegen dieses Urteil sind möglich. Die nächste Runde in Sachen Ayse gegen H&M wäre dann vor dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg in Stuttgart.
Die Hauptverhandlung ist auf den 11. November 2014 um 9.30 Uhr vor dem Heilbronner Arbeitsgericht in der Paulinenstraße 18 angesetzt.
Unsere bisherige Berichterstattung in dieser Sache kann hier nachgelesen werden.
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