Von Sven Kollet – Stuttgart. Unter dem Motto „Abzappeln gegen das Tanzverbot“ versammelten sich am Karfreitag, 3. April, parteiübergreifend GegnerInnen des Tanzverbots auf dem Stuttgarter Schlossplatz. Aufgerufen hatte die Piratenpartei, gekommen waren weit weniger MitstreiterInnen, als über Facebook zugesagt hatten.
Mit Kopfhörern im Ohr zappelten und hüpften die Beteiligten herum, um sie ihre Freude nicht nehmen zu lassen. Bewusst provozierten sie auch mit einer Jesusfigur, die am Kreuz mitzappelte.
Das baden-württembergische Feiertagsgesetz schreibt vor:
§ 10
(1) Öffentliche Tanzunterhaltungen sind an Allerheiligen, am Allgemeinen Buß und Bettag,
Volkstrauertag, Totengedenktag und am 24. Dezember von 3 Uhr bis 24 Uhr, am
Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag und am Ersten Weihnachtstag während des ganzen Tages verboten.(2) An den übrigen Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen mit Ausnahme des 1. Mai und des 3. Oktober sind öffentliche Tanzunterhaltungen von 3 Uhr bis 11 Uhr verboten.
Das wollen sich die Piraten aber nicht gefallen lassen. Jede/r soll machen dürfen, was er wolle. Sie sehen das Tanzverbot als Verstoß gegen die Trennung von Kirche und Staat. Ein Anfang April geborener Mitzappler kritisierte, dass er manchmal wegen religiöser Ansichten an seinem Geburtstag nicht tanzen dürfe.
Rechtlich bekamen die Piraten von der Ordnungsbehörde die Auflage, keine Durchsagen oder Musik zu machen. Auch dürfe die Veranstaltung keine größere Freude zum Ausdruck bringen. Zumindest der Verzicht auf Musik und Durchsagen machte den Veranstaltern keine Probleme.
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