München. Gefährliche Körperverletzung und Landfriedensbruch: Das ist der Vorwurf des Staatsanwalts gegen einen Stuttgarter G7-Gegner, der am Dienstag, 23. Februar, vor dem Münchner Amtsgericht steht. Es geht um die Zwischenkundgebung bei der Demonstration gegen den G7-Gipfel am 6. Juni 2015 in Garmisch-Partenkirchen. Die Verhandlung am Dienstag beginnt um 10 Uhr in der Nymphenburger Straße 16 in München.
Die Rote Hilfe München und Stuttgart geht davon aus, dass die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe ohne Bewährung anstrebt, und ruft zur Prozessbeobachtung auf. An der Demonstration unter dem Motto „Fight G7 – Fight for Revolution“ gegen den G7-Gipfel in Garmisch-Partenkirchen hatten sich tausende Menschen beteiligt. Insgesamt waren etwa 27 000 PolizistInnen im Einsatz, um das Treffen der Staats- und Regierungschefs abzusichern (wir berichteten).
Bei der Zwischenkundgebung kam es zu einer Auseinandersetzung zwischen den Demonstrierenden und der Polizei. Mehrere AktivistInnen wurden in Gewahrsam genommen – unter ihnen auch der Angeklagte. Die Polizei habe „mehrfach die Demonstration massiv mit Tränengas und Knüppeln“ angegriffen, so die Rote Hilfe. In dieser Situation soll der Beschuldigte Gegenstände in Richtung der PolizistInnen geworfen haben.
Dem Aktivisten wird nun gefährliche Körperverletzung und Landfriedensbruch vorgeworfen. Nicht zuletzt die Anklage im 90 Kilometer von Garmisch-Partenkirchen entfernten München spreche dafür, dass die Staatsanwaltschaft eine möglichst hohe Verurteilung anstrebe.
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