Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten vom 10. Dezember 2015 abgelehnt. Dies teilte das Gericht am 13. April mit der Veröffentlichung der Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats des BVG mit. Auch nach der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union stellten sich hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Bewertung der … [Weiterlesen...]
Folge uns!