Berlin/Dessau. Erst vor kurzem legte die Justiz den Feuertod von Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle zu den Akten. Jetzt deckt ein neues Gutachten zu dem fast 15 Jahre alten Fall erhellende Fakten auf. Der Frankfurter Radiologe Prof. Dr. Boris Bodelle stellt in seinem Gutachten vom 18. Oktober 2019 fest: „Nach Begutachtung der Bilddateien der Computertomographie vom 31.03.2005 des Leichnams des Oury Jalloh sind Knochenbrüche des Nasenbeins, der knöchernen Nasenscheidewand sowie ein Bruchsystem in das vordere Schädeldach sowie ein Bruch der 11. Rippe rechtsseitig nachweisbar. Es ist davon auszugehen, dass diese Veränderungen vor dem Todeseintritt entstanden sind.“
Die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh erklärt hierzu, „sowohl die schwere Kopfverletzung, als auch die klar erkennbare und durch punktuelle Gewalteinwirkung gebrochene 11. rechte Rippe, legen den dringenden Verdacht nahe, dass Oury Jalloh von Polizeibeamten vor seinem Tod körperlich schwer misshandelt worden sein muss“.
In einer Pressemitteilung vom 28. Oktober führt die Initiative weiter aus: „Als Oury Jalloh am Morgen des 7. Januars 2005 von den Frauen der Stadtreinigung angetroffen wird, weist er keine offenkundigen Verletzungen im Gesicht oder am Oberkörper auf. Auch im Rahmen der Untersuchung durch den Polizeiarzt Dr. Blodau zwischen 9.15 und 9.30 Uhr werden keinerlei solche Verletzungen oder Symptome der nunmehr festgestellten Verletzungen am Körper oder im Gesicht von Oury Jalloh beschrieben. Deshalb ist davon auszugehen, dass sowohl der Nasenbein- und Schädelbasisbruch als auch die gebrochene 11. Rippe rechts im Zeitraum zwischen der Untersuchung durch Dr. Blodau und dem Ausbruch des Feuers in Zelle Nr. 5 entstanden sein müssen. Die Einwirkungen der Gewalt waren sowohl im Gesicht, als auch im Bereich der 11. Rippe in einer Art und Weise punktuell beziehungsweise fokussiert heftig, dass eine Selbstverletzung oder ein Sturz weitestgehend ausgeschlossen werden können. Eine Beifügung dieser Verletzungen durch Dritte ist damit nahe liegend wahrscheinlich.
Der Zeitraum in welchem Oury Jalloh die beschriebenen Verletzungen durch externe Gewalteinwirkung zugefügt worden sind, ist eindeutig eingrenzbar und liegt zwischen 9.30 und 12.05 Uhr. Auch der Kreis möglicher TäterInnen ist eindeutig einzugrenzen – er beschränkt sich auf die im Polizeirevier Dessau anwesenden Personen mit Zugang zu den Zellen im Gewahrsamstrakt.“
Rückblick: Auf der Demonstration am Sonntag, 7. Januar 2018, kamen über 5000 Menschen zusammen. Sie forderten von Polizei und Justiz, den Todesfall des Asylbewerbers aus Sierra Leone, der in einer Polizeizelle verbrannte, endlich aufzuklären:
Siehe auch „Über 5000 Menschen fordern Aufklärung„.
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