Karlsruhe. Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts einen Antrag der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag (im Folgenden: Antragstellerin) auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Der Antrag war darauf gerichtet, die von der Antragstellerin benannten Kandidaten bis zur Entscheidung in der Hauptsache vorläufig als Vorsitzende mehrerer Ausschüsse im Deutschen Bundestag einzusetzen.
Den vollständigen Text kann man hier nachlesen:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/bvg22-054.html
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