Göttingen. Die Rote Hilfe hat eine einstweilige Verfügung gegen das Magazin „Focus“ durchgesetzt. Focus, Focus online und dem Verfasser eines Artikels vom 30. November wird es verboten, die „nachweislich falsche“ Aussage zu verbreiten, als Gegenleistung zur juristischen und finanziellen Unterstützung der Roten Hilfe dürften „die Delinquenten keine Aussagen bei der Polizei machen und müssen sich verpflichten, auch nach verbüßter Strafhaft den ‚revolutionären Straßenkampf‘ fortzusetzen.“
Das Magazin „Focus“ hatte am 30. November berichtet, dass Bundesinnenminister Horst Seehofer ein Verbot des Vereins Rote Hilfe plane (Hufelschulte, Josef: „Seehofer will linksradikalen Verein verbieten“, Focus online, 30.11.2018).
In dem Artikel wurde die jetzt untersagte Behauptung aufgestellt, als Gegenleistung zur juristischen und finanziellen Unterstützung dürften „die Delinquenten keine Aussagen bei der Polizei machen und müssen sich verpflichten, auch nach verbüßter Strafhaft den ‚revolutionären Straßenkampf‘ fortzusetzen“.
„Diese Aussage ist entweder schlecht recherchiert oder soll Repressionsdruck gegen die Rote Hilfe erzeugen. Beides lassen wir uns nicht bieten“, sagte dazu Anja Sommerfeld, Mitglied im Bundesvorstand der Roten Hilfe:
Der Verein unterstütze seit über 40 Jahren linke AktivistInnen im Fall von staatlicher Repression während sozialer Proteste wie Demonstrationen gegen Rechts, für Klimagerechtigkeit, die Rechte von Geflüchteten, internationale Solidarität und Frieden. Außerdem verteidige die Rote Hilfe politische Grundrechte und engagiere sich in Bündnissen wie gegen „die neuen autoritären Polizeigesetze“ oder Verschärfungen im Asylrecht.
„Unsere Arbeit ist legitim und leider auch bitter nötig in diesen Zeiten. Gegen Verunglimpfungen wehren wir uns vor allem politisch, nutzen aber auch juristische Mittel wie in diesem Fall“, so Sommerfeld.
Rote Hilfe will sich keine Hetze gefallen lassen
„Der Focus versucht offensichtlich mit seiner Falschmeldung, Verbotsgründe herbeizulügen. Die weitere Verbreitung solcher Hetze lassen wir nicht zu und haben deswegen die einstweilige Verfügung erwirkt“, erklärte Rechtsanwalt Alexander Hoffmann:
Seit Erscheinen des Artikels hätten sich viele Organisationen und Aktive aus verschiedenen politischen Bereichen mit der Roten Hilfe solidarisiert. Schon nach wenigen Stunden habe es in den so genannten Sozialen Netzwerken eine Vielzahl von Kommentaren, Protesterklärungen und demonstrativen Eintritten in die Rote Hilfe gegeben.
Solidaritätswelle und Vereinseintritte
Es lägen Solidaritätserklärungen aus nahezu allen Spektren der politischen Linken vor. Von Abgeordneten der Linksfraktion im Bundestag, migrantischen Verbänden, der Interventionistischen Linken, parteinahen Jugendverbänden wie der Linksjugend Solid, den Jusos oder der Grünen Jugend, libertären Initiativen bis zu zahlreichen antifaschistischen Gruppen sei klargestellt worden, dass die Rote Hilfe ein Querschnitt der gesamten Linken in der BRD sei und politisch verteidigt werde.
„Seit Ende November sind wir durch rund 800 Neueintritte inzwischen über 10 000 Mitglieder, und wir werden täglich mehr. Für diese Solidarität möchten wir uns herzlich bedanken“, so Sommerfeld.
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