Ellwangen. Die Anwälte des Flüchtlings Alassa M. aus Kamerun haben am 24. Januar Klage und einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Karlsruhe eingereicht. Sie wenden sich dagegen, dass es das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in einer „ungewöhnlichen Eilentscheidung“ abgelehnt hat, den Asylantrag zu bearbeiten. Stattdessen habe das BAMF die Abschiebung nach Italien angeordnet.
Alassa Mfouapon war bereits am 20. Juni 2018 mitten in der Nacht aus Ellwangen nach Italien abgeschoben worden. Dagegen gab es in Stuttgart wenig später eine Kundgebung (siehe Kundgebung für Alassa Mfouapon). Er kehrte zurück und stellte am Morgen des 21. Dezember in Begleitung seines Anwalts bei der Außenstelle des BAMF in der Landeserstaufnahmestelle in Ellwangen einen Asylfolgeantrag (siehe Alassa Mfouapon ist zurück).
Die Anwälte werfen dem BAMF vor, nun eine politische Entscheidung getroffen zu haben. Sie verweisen auch auf die Diffamierung von Alassa M. in Medien und durch Politiker durch unwahre Behauptungen, gegen die er sich rechtlich zur Wehr setze. Aktuell liegen Solidaritätserklärungen mit ihm des „Freundeskreises Alassa“ und des „Bündnisses für Bleiberecht Oberschwaben – Bodensee gegen Abschiebungen in Kriegs- und Krisengebiete!“ vor.
Die erneute Abschiebung nach Italien wäre „eine schwere Menschenrechtsverletzung, und sie verstößt gegen deutsches und europäisches Recht und ist nicht durch das Dublin-III-Abkommen gedeckt“, so die Anwälte in einer Pressemitteilung. Alassa M. sei schwer erkrankt und befinde sich in Behandlung. In Italien drohe eine massive Verschlechterung seines Gesundheitszustandes.
Eine Vielzahl von Dokumenten belege, dass in Italien systemische Mängel des Asylverfahrens und der Aufenthaltsbedingungen für Flüchtlinge vorlägen. Man könne nicht davon ausgehen, dass er dort angemessen untergebracht und behandelt würde.
Überdies sei Alassa M. in Libyen schwer gefoltert worden. Das VG Berlin habe im November die Abschiebung eines Folteropfers nach Italien im Lichte der dortigen schlechten Unterbringungsmöglichkeiten und angesichts der fraglichen Fortsetzung einer notwendigen psychiatrischen Behandlung abgelehnt, da sie eine grausame, unmenschliche oder erniedrigende Misshandlung bedeuten würde.
Die Anwälte führen aber auch an, dass Alassa M. „Opfer massiver wahrheitswidriger Diffamierungen“ wurde, wogegen er sich rechtlich zur Wehr setze (siehe Kanzlei kündigt Strafanzeige an). Dies sei sein demokratisches Recht. Bestandteil eines fairen Verfahrens müsse auch sein, dass er die Möglichkeit hat, auch persönlich die Prozesse zu führen.
Alassa M. habe auch Klage gegen das Land Baden-Württemberg wegen Feststellung der Rechtswidrigkeit einer polizeilichen Maßnahme am 3. Mai 2018 in Ellwangen eingereicht (siehe Klage gegen Polizeieinsatz). Überdies liefen Verfahren gegen die Springer SE auf Unterlassung wegen eines BILD-Artikels vom 4. Januar und gegen die Vorsitzenden der AfD-Bundestagsfraktion Alice Weidel und Alexander Gauland wegen der Behauptung, er sei „als einer der Rädelsführer von ‚Ausschreitungen von Asylbewerbern in Ellwangen, bei denen deutsche Polizisten brutal angegriffen wurden‘, nach Italien abgeschoben worden“.
Weitere Maßnahmen liefen gegen die „Junge Freiheit“, unter anderem die Behauptung zu unterlassen, er habe „Anfang Mai zusammen mit einem Mob von 200 Afrikanern gewaltsam die Abschiebung eines Togolesen verhindert“. Ebenso wehre er sich gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten Thomas Seitz, weil er gefordert habe, „zur Abschreckung in ’solchen Fällen‘ wie dem des Antragstellers dürfe die Wiedereinführung der Todesstrafe, wörtlich ‚die Änderung des Art. 102 GG kein Tabu sein“.
Die Entscheidung des BAMF sei politisch motiviert, so die Anwälte: „Auf höchster Ebene wurde eiligst mit Italien eine ungewöhnliche Einigung über die Abschiebung erzielt. Alassa M. soll abgestraft werden, weil er sich prominent für Flüchtlingsrechte eingesetzt hat.“
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