Von Paul Linker - Stuttgart. Wie wir bereits berichteten, wurde im Mai 2018 ein Obdachloser vom Verwaltungsgericht Stuttgart zur Zahlung der sogenannten Rundfunkgebühr verurteilt (siehe "Obdachloser muss Rundfunkbeitrag bezahlen"). Der Mann bekam jetzt in einer weiteren Instanz vor Gericht Recht. Der Mann hatte sich mit einer Klage gegen einen Festsetzungsbescheid des SWR über 600 Euro gewehrt. Nach seiner Ansicht war dieser Bescheid nicht gerechtfertigt, da er nur eine Meldeadresse bei … [Weiterlesen...]
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