Von Paul Linker - Stuttgart. Wegen einer Demonstration kurdischer AktivistInnen im März dieses Jahres in der Stuttgarter Innenstadt erhielt ein deutscher Teilnehmer am Samstag, 20. Juli, einen Strafbefehl des Amtsgerichts über 600 Euro. Ihm wird das Tragen eines Mundschutzes vorgeworfen. Auch soll er eine dunkle Wollmütze und eine Sonnebrille aufgehabt haben. Der Demonstrant hat Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt. In der Stuttgarter Innenstadt gab es am 16. März 2019 … [Weiterlesen...]
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