Von unseren ReporterInnen und der Redaktion – Bruchsal. Für die meisten EinwohnerInnen von Bruchsal kam der Aufmarsch von zirka 55 AnhängerInnen der Kleinstpartei „Die Rechte“ am Samstag, 14. November, am örtlichen Bahnhof überraschend. „Fehlende Ankündigung wirft Fragen auf“, schrieb das Kraichgau-Portal „Hügelhelden.de“ am Montag und wunderte sich, dass die Stadtverwaltung der Öffentlichkeit von der angemeldeten Kundgebung nichts mitgeteilt hatte.
Dennoch kamen am Samstagnachmittag mindestens ebenso viele GegendemonstrantInnen eines bürgerlichen Bündnisses zum Bahnhof. Ein älterer Mann erlitt eine Platzwunde, als ihn die Polizei zurückdrängte und er auf den Hinterkopf fiel.
„Die Rechte“ hatte schon wegen ihres abgelegenen Aufmarschorts auf einem Parkplatz keine Chance, Außenwirkung zu erzielen. Die spontane Gegendemo zu ihrer Kundgebungstour sammelte sich direkt gegenüber. Sie war mit Trillerpfeifen und einer Stadion-Fanfare so laut, dass die Parolen der Neonazis nicht zu verstehen waren – und vereitelte auch deren Versuch, die Anschläge von Paris zu missbrauchen und eine Schweigeminute einzulegen. Zum Gegenprotest hatte laut „Hügelhelden.de“ Eberhard Schneider vom Aktionsbündnis „Wir für Menschlichkeit“ aufgerufen.
Polizei drängte AntifaschistInnen ab
Nach dem misslungenen Versuch einer Schweigeminute entzündeten die Rechten Fackeln und riefen zum Gedenken an ihre „gefallenen Kameraden“ auf. „Haut ab, haut ab“ – so lautete immer wieder die Antwort von Sprechchören. Ein Autofahrer protestierte mit lautem Hupen gegen den rechten Aufmarsch. Nach etwa einer halben Minute griff die Polizei ein.
Nach unseren Beobachtungen hielten die Beamten auch zehn bis zwölf AntifaschistInnen weiträumig davon ab, zum Kundgebungsort der Rechten zu gelangen. Ein älterer Mann aus den Reihen des bürgerlichen Protestbündnisses wollte mit den Polizisten diskutieren. Sie drängten ihn jedoch zurück und stießen ihn um. Er fiel auf den Hinterkopf und erlitt eine offene Verletzung.
Polizei geleitet „die Rechte“ zum Zug
Die Polizei sah es am Samstag offenbar einmal mehr ihre vorrangige Aufgabe darin, unsere Fotografen zu belehren. Sie dürften keine Porträtaufnahmen machen, behaupteten die Beamten. Die Kollegen baten darum, einfach ihrer Arbeit nachgehen zu können. Das Kunsturheberrechtsgesetz regelt, in welchen Fällen und in welcher Form Fotos von Anlässen wie Demonstrationen veröffentlicht werden dürfen – und nicht Beamte vor Ort nach eigenem Gutdünken. Die Entscheidung darüber fällt nach Sichtung des Materials die Redaktion.
Nach etwa anderthalb Stunden geleitete die Polizei die Anhänger der Rechten zu den Bahnsteigen. Zu Beginn der Kundgebung hatten die Beamten am Bahnhof die Personalien von sechs bis acht DemonstrantInnen festgestellt – allerdings aus den Reihen der AntifaschistInnen.
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