Karlsruhe. Die mündliche Verhandlung in Sachen „Atomausstieg“ findet am Dienstag, 15. März 2016, 10.00 Uhr und am Mittwoch, 16. März 2016, 10.00 Uhr statt. Die Beschwerdeführerinnen sind die Kernkraftgesellschaften von drei der vier großen in Deutschland tätigen Energieversorgungsunternehmen sowie eine Kernkraftwerksbetriebsgesellschaft. Weitere Informationen zu den Verfahren und die Verhandlungsgliederung will das Bundesverfassungsgericht gesondert bekannt geben.
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt am
Dienstag, 15. März 2016, 10.00 Uhr und
Mittwoch, 16. März 2016, 10.00 Uhr
im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts,
Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe.
Hinweise für interessierte Bürgerinnen und Bürger
Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die an der mündlichen Verhandlung beziehungsweise an der Urteilsverkündung teilnehmen wollen, müssen sich an
Herrn Oberamtsrat Stadtler
Postfach 1771, 76006 Karlsruhe
Telefon: +49 (721) 9101-400
Telefax: +49 (721) 9101-461
E-Mail: besucherdienst@bundesverfassungsgericht.de
wenden.
Bei der Anmeldung sind Name, Vorname, Geburtsdatum und die Erreichbarkeit (per Telefon, Telefax oder E-Mail) anzugeben.
Die Vergabe der Besucherplätze erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs.
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