Von Sandy Uhl - Ulm. Die angebliche Schutzwaffe war eine etwa 20 Zentimeter lange und 15 Zentimeter breite, dünne Folie. In sie waren - wohl mit dem Locher - zwei Löcher gestanzt, um einen Bändel durchzuziehen. Da bezweifelte der Richter, ob die Folie tatsächlich einen Pfefferspraystrahl abhalten könnte. Das Landgericht Ulm stellte am Mittwoch, 16. Dezember, das Verfahren gegen einen 23-Jährigen aus Villingen-Schwenningen in zweiter Instanz ein. Ihm war vorgeworfen worden, bei einer … [Weiterlesen...]
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