Stuttgart. An Karfreitag, 30. März, ist es wieder soweit: In Baden-Württemberg herrscht Tanzverbot. Auch die Aufführung bestimmter Filme ist an diesem Tag verboten. Ein breites Bündnis aus Piratenpartei, Linksjugend, Giordano-Bruno-Stiftung, Jusos, Jungen Liberalen und Grüner Jugend ruft zum Protest auf. Auf dem Stuttgarter Schlossplatz soll von 17 bis 20 Uhr „für die Trennung von Staat und Religion“ getanzt werden. Denn das Tanzverbot sei nur ein Beispiel von vielen für die Einschränkung der Freiheit aller Menschen aus religiösen Gründen.
Weitere Beispiele seien das kirchliche Arbeitsrecht, das Eintreiben der Kirchensteuer durch den Staat, die Subventionierung der Kirchen aus Steuergeldern für im 19. Jahrhundert enteignete Ländereien, jedoch ohne diese Schuld dabei zu tilgen, und der Religionsunterricht an Schulen.
„Staat und Religion sind leider auch in Deutschland nach wie vor äußerst stark miteinander verstrickt“, sagt Uwe Mayer, Pirat und federführender Organisator der Demonstration. „Dies ist ein unhaltbarer Zustand für einen Staat, der sich als säkular betrachtet.“
Es sei eine Schande, dass ein Arbeitnehmer, dessen Lohn zum Großteil vom Staat übernommen wird, von der Kirche entlassen werden kann, wenn er sich als homosexuell outet, sich scheiden lässt oder aus der Kirche austritt, ergänzt Michael Knödler, Vorsitzender der Piratenpartei Baden-Württemberg.
„Das Tanzverbot passt nicht in unsere interkulturelle Gesellschaft. Es ist unzeitgemäß, bevormundend und widerspricht unserer Auffassung der Religionsfreiheit, die auch als die Freiheit, ohne Religion zu leben verstanden werden muss. Einschränkungen des Alltags durch überholte christliche Bräuche wie das überlebte Relikt eines Tanzverbotes an Karfreitag können schadlos abgeschafft werden“ – so Sven „Gonzo“ Fichtner, Sprecher der Linksjugend Solid Stuttgart.
Es stehe „selbstverständlich jedem Menschen frei, an diesen Tagen zur Ruhe zu kommen, zu beten und seinen Glauben auszuleben“, so Maximilian Hagel, Vorstandsmitglied der Linksjugend Solid Stuttgart. Dies dürfe aber nicht dazu führen, dass andere Menschen daran gehindert werden, dies nicht zu tun und stattdessen anderen Tätigkeiten wie dem Tanzen nachzugehen: „Selbst in Rom gibt es am Karfreitag Rockkonzerte und Partys in Bars – für diejenigen, die das wollen.“
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