Frankfurt. Ist das Verwenden von Plastikfolie bei Demonstrationen als Schutzbewaffnung zu werten? Darüber ist im Fall der EZB-Plastikfolie das letzte Wort noch nicht gesprochen. Nach einem über fünf Jahre andauernden Rechtsstreit wies das Bundesverfassungsgericht die Klage von Benjamin Ruß im März kommentarlos ab. Er hatte gegen seine Verurteilung wegen Schutzbewaffnung auf einer Kundgebung durch das Frankfurter Landgericht geklagt. Nun bereitet er sich auf eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) vor.
Die Frankfurter Staatsanwaltschaft hatte die Konstruktion aus einer Overhead-Folie und einem Gummiband, das Benjamin Ruß trug, als ein schusssicheres Visier ausgelegt. „Staatswillkür ist grenzenlos, das haben die Black Lives Matter- Demonstrationen dieses Jahr gezeigt. Der strukturelle Rassismus, Polizeigewalt und die Austeritätspolitik der Troika stammen aus der selben Feder”, sagt Ruß. Daher bezeichnet er den Gang nach Straßburg als unausweichliche Konsequenz.
Bis Ende September muss die Versammlungsrechtsklage beim EGMR eingereicht sein. Um Unterstützung für sie zu mobilisieren, startet er jetzt eine Spendenkampagne. “Wir erleben besonders jetzt während der Krise eine rigorose Unterdrückung von Protesten durch staatliche Institutionen. Das geht weit über meine Verurteilung hinaus. Eine kommentarlose Ablehnung kann ich daher nicht akzeptieren. Das Bundesverfassungsgericht scheut sich davor, seiner Verantwortung im Rechtsstaat gerecht zu werden.”, so Ruß weiter.
SPENDENLINKS:
GoFundMe: https://www.gofundme.com/f/plastikfolie
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Rote Hilfe e.V.: Rote Hilfe e.V. OG München
GLS Bank
IBAN: DE61 4306 0967 4007 2383 06
BIC: GENODEM1GLS
Stichwort: Plastikfolie
Weitere Infos:
Vom Verbot, sich zu schützen
Eine Analyse des versammlungsrechtlichen Schutzwaffenverbots:
https://www.forum-recht-online.de/wp/?p=1858#_ftn1
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