Mainz. Der ehemalige Landtagsabgeordnete Stefan Räpple muss sich ab Mittwoch, 19. Januar, wegen einer ganzen Reihe von Straftaten vor der 3. Großen Strafkammer des Landgerichts Mainz verantworten (Saal 201, Beginn 9 Uhr). Wie das Landgericht mitteilt, werden dem 40-jährigen Angeklagten die Verunglimpfung des Staates, die öffentliche Aufforderung zu Straftaten und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen.
Der ehemalige AfD-Funktionär soll in einem am 21. August 2020 veröffentlichten YouTube-Video mitgeteilt haben, dass er gegenüber dem Zugpersonal das Anlegen eines Mundschutzes verweigert habe und der Aufforderung zur Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Attestes zur Befreiung nicht nachgekommen sei, weil er diese Aufforderung für nicht rechtmäßig halte. Der damals noch Abgeordnete soll in diesem Video den Staat unter anderem als „Willkürstaat“ und „letzten Dreck“ bezeichnet haben.
Am 29. August 2020 soll sich der Rechtsextremist (wie unter anderem Daniel Plack von der AfD Rheinau) an Demonstrationen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Berlin beteiligt haben. Im Laufe der Demo soll er mit weiteren Personen die vor dem Reichstagsgebäude aufgestellten Absperrgitter überstiegen haben. Als die Einsatzkräfte versuchten, die Treppe zum Eingang des Parlamentsgebäudes zu räumen, soll sich der Angeklagte dagegen gewehrt und zwischen die Polizisten und weitere Demonstranten gedrängt haben. Dabei ist er eigenen Angaben zufolge mit Tränengas attackiert worden.
Am 26. September 2020 soll der Angeklagte schließlich als Redner auf einer Demonstration am Rheinufer in Mainz zum Thema Corona aufgetreten sein (siehe Video). Den Auftritt habe er genutzt, schreibt das Landgericht auf seiner Internetseite, um öffentlich gegen die parlamentarische Demokratie in Deutschland zu agitieren. In seiner Rede soll er gegen die repräsentative Demokratie gewettert und diese als „Parteiendiktatur“ bezeichnet haben. Zudem soll er zum Sturz der Regierung „durch Gewalt“ aufgerufen haben (wir berichteten).
Der Angeklagte sei bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten, teilt das Landgericht mit. Räpple habe sich zur Sache bisher nicht eingelassen.
Stefan Räpple war bereits mehrfach im Focus unserer Berichterstattung.
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