Heidenau/Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat am Samstag, 29. August, alle für das Wochenende ausgesprochenen Versammlungsverbote im sächsischen Heidenau aufgehoben. Es begründete seine Entscheidung mit einer Folgenabwägung. Die sächsischen Behörden hätten nicht hinreichend begründet, weshalb ein polizeilicher Notstand vorliegen soll. Das Versammlungsverbot war zunächst vom Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ausgesprochen worden. Es sollte von Freitagnachmittag bis … [Weiterlesen...]
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