Stuttgart. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat am Mittwoch, 18. November, den brutalen Polizeieinsatz gegen Stuttgart21-Gegner am 30.9.2010 (Schwarzer Donnerstag) für rechtswidrig erklärt. Die Parkschützer begrüßen dieses Urteil ausdrücklich und fordern eine dringend notwendige Politikwende der Landesregierung: konsequente Aufklärung der politischen Verantwortung, Anerkennung und Entschädigung der Opfer.
„Das Gericht bestätigt unser Verständnis des Versammlungsrechts; das ist ein Schritt in die richtige Richtung“, sagt Matthias von Herrmann, Pressesprecher der Parkschützer. „Das Urteil ändert aber nichts daran, dass die vielen Geschädigten bis heute vergeblich auf Anerkennung und Entschädigung warten. Kurz vor der letzten Landtagswahl haben Grüne und SPD im Untersuchungsausschuss noch ein Sondervotum abgegeben, das den schwarzen Donnerstag als rechtswidrig verurteilte – jetzt als Landesregierung vertreten Grün-Rot vor Gericht die Position von Mappus & Co. Statt eine ehrliche und seriöse Aufarbeitung der Vergehen am Schwarzen Donnerstag zu befördern und zu unterstützen, drückt sich Ministerpräsident Kretschmann vor der Verantwortung und macht den Schwarzen Donnerstag und seine Folgen zum Tabu-Thema. Das muss sich ändern, Herr Kretschmann: Sorgen Sie dafür, dass alle Verfahren gegen S21-Gegner eingestellt werden!“
Auch Bernd Riexinger, Parteivorsitzender der LINKEN und Spitzenkandidat bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg, begrüßt das Urteil zum brutalen und rechtswidrigen S21-Polizeieinsatz am Schwarzen Donnerstag (30.9.2010). Gleichzeitig kritisiert Bernd Riexinger das juristische und politische Verhalten der Landesregierung im Zusammenhang mit dem Schwarzen Donnerstag.
Bernd Riexinger: „Gerade bei Stuttgart 21 hat die Politik der Landesregierung weder Hand noch Fuß, sie ist vom reinen Opportunismus getrieben: Als Opposition haben Grüne und SPD im Minderheitenvotum des ersten Untersuchungsausschusses im Jahr 2011 die Versammlung der S21-Gegner im Stuttgarter Schlossgarten als eine vom Grundgesetz geschützte Versammlung anerkannt. Jetzt, im Jahr 2015, wo Grüne und SPD an der Regierung sind, argumentiert die Landesregierung, es handele sich gerade nicht um eine Versammlung. Das ist doch absurd und im höchsten Maße skandalös. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat nun die grün-rote Oppositionsmeinung juristisch bestätigt und damit der Landesregierung und ihrem wendehälsigen Meinungsumschwung eine gewaltige Ohrfeige verpasst. Konsequente Politik sieht anders aus, dafür will DIE LINKE als Fraktion im Landtag sorgen.“
DIE LINKE fordert von der Landesregierung, jetzt den Opfern des Schwarzen Donnerstags entgegenzukommen. Die Anerkennung der Verletzungen von über 400 Bürgern und die Entschädigung für die erlittene Polizeigewalt darf nicht unter den Tisch fallen. Angesichts des heutigen Urteils muss die Landesregierung die Entschädigung jetzt zügig in Angriff nehmen.
Am Schwarzen Donnerstag ging die Polizei im Stuttgarter Schlossgarten äußerst brutal gegen mehrere tausend S21-Gegner vor, die gegen das Tunnelprojekt Stuttgart 21 und gegen das angekündigte Fällen von Bäumen protestierten. Die Polizei setzte massiv Schlagstöcke, Pfefferspray und vier Wasserwerfer ein. Dadurch wurden über 400 Demonstranten verletzt, teilweise schwer (Augenverletzungen bis zur Blindheit, Rippenbrüche, Platzwunden, Prellungen). Viele der Demonstranten, darunter zahlreiche Jugendliche und Heranwachsende, haben die traumatischen Erlebnisse des Schwarzen Donnerstags bis heute nicht verarbeitet.
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