Karlsruhe/Freiburg. Das Landgericht Karlsruhe lehnte mit Beschluss vom 16. Mai die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen den RDL-Redakteur Fabian Kienert ab. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hatte gegen den Journalisten aufgrund eines Berichts zum Verbot des Internetportals von „linksunten.indymedia“ Anklage wegen eines Verstoßes gegen das Vereinigungsverbots erhoben. Mit dem ausführlich begründeten Beschluss stellt das Landgericht in erfreulicher Deutlichkeit fest, dass die Setzung eines Links auf die Archivseite von „linksunten.indymedia“ im konkreten Fall keine Unterstützung der weiteren Betätigung einer verbotenen Vereinigung darstellt. Es fehle an Erkenntnissen dazu, dass „linksunten.indymedia“ überhaupt noch weiterexistiere. Zudem gehörten Verlinkungen – je nach Gesamteindruck – zum geschützten Bereich der freien Berichterstattung aus Artikel 5 des Grundgesetzes. Der Staatsanwaltschaft bescheinigt das Landgericht ein problematisches Verständnis zur Pressefreiheit.
Das Landgericht muss noch über die von einem weiteren RDL-Mitarbeiter sowie von RDL (Radio Dreyeckland) selbst eingelegten Beschwerden gegen die Durchsuchung der Privaträume der Journalisten sowie der Redaktionsräume und der Beschlagnahme von Arbeitsmitteln und Speichermedien entscheiden. Anwaltlich vertreten werden wir von Angela Furmaniak, Lukas Theune und Sven Adam. Die bundesweite Bedeutung für die Pressefreiheit des Falls unterstreicht die Unterstützung durch die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) (siehe PM der GFF vom heutigen Tag). Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2010, das die Durchsuchung des Freien Senderkombinats Hamburg (FSK) im Jahr 2003 für verfassungswidrig erklärt hatte, musste ein Gericht nun erneut Polizei und Staatsanwaltschaft daran erinnern, dass die Rundfunkfreiheit auch für Freie Radios gilt.
Kritik an staatlichem Handeln ist die grundlegende Aufgabe der Presse
Die Verteidigerin von Fabian Kienert, Angela Furmaniak, zeigt sich über die Entscheidung des Landgerichts erfreut: „Es ist wichtig, dass das Landgericht die Staatsanwaltschaft in die Schranken gewiesen hat. Kritik an staatlichem Handeln ist die grundlegende Aufgabe der Presse und darf nicht durch eine politisch motivierte Strafverfolgung ausgehebelt werden.“
„Ich bin sehr erleichtert, dass das Landgericht Karlsruhe die Pressefreiheit verteidigt hat. Der Schaden ist damit aber nicht aus der Welt: Die Hausdurchsuchung hat meine Privatsphäre massiv verletzt und Journalist:innen sind verunsichert worden, wie sie über verbotene Organisationen berichten dürfen“, kritisiert Fabian Kienert. Er hatte für Radio Dreyeckland die kurze und sachliche Meldung zur Einstellung des Verfahrens wegen der vermeintlichen „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ im Fall von Indymedia Linksunten verfasst, die die Ermittlungen ausgelöst hatte.
„Der Staatsanwaltschaft und dem Freiburger Staatsschutz muss klar gewesen sein, dass sie sich juristisch auf äußerst dünnem Eis bewegen. Es ging ihnen offensichtlich von Anfang an um Einschüchterung und Ausforschung eines kritischen linken Mediums“, erklärt Andreas Reimann, dessen Privatwohnungen wegen seiner Funktion als Verantwortlicher im Sinne des Presserechts ebenfalls durchsucht wurde, obwohl die Meldung mit dem Kürzel FK versehen war und sich die Polizei so gut wie sicher war, dass es sich bei dem Autor um RDL-Redakteur Fabian Kienert handelt. Als Lehre aus dem Fall fordert David Werdermann von der Gesellschaft für Freiheitsrechte: „Die vagen Strafnormen zur Unterstützung von verbotenen Organisationen müssen so ausgelegt werden, dass Presse- und Rundfunkfreiheit gewahrt werden.“
RDL fordert die Auflösung der Staatsschutzabteilung
RDL-Geschäftsführer Kurt-Michael Menzel betont noch einmal: „Das Verfahren ist ein politischer Skandal, weil es offensichtlich war, dass es keine weitere Betätigung einer angenommenen Vereinigung „linksunten.indymedia“ gab. „Nach der Landgerichtsentscheidung, dass das Setzen von Links durch journalistische Medien auf eine Archivseite keine strafbare Unterstützung einer verbotenen Vereinigung darstellt, fordert er: „Die Staatsschutzabteilung der Karlsruher Staatsanwaltschaft mit ihrer anti-linken Agenda ist eine Gefahr für die Grundrechte und muss aufgelöst werden.“
„Auch solchen Einschüchterungsversuchen der Staatsanwaltschaften ist es zu verdanken, dass Deutschland im Ranking der Pressefreiheit nicht mehr unter den ersten 20 Ländern liegt. Allein die Präsenz uniformierter Beamter in den Redaktionsräumen und die Drohung, sämtliche Datenträger zu beschlagnahmen, ist mit der Pressefreiheit unvereinbar. Radio Dreyeckland ist nun für die erlittenen Maßnahmen zu entschädigen,“ erklärt RDL-Anwalt Lukas Theune.
Radio Dreyeckland verlangt eine ausführliche politische Aufarbeitung des Falls und eine Löschung sämtlicher erhobener Daten im Beisein von Datenschutzexpert:innen.
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