Göppingen. Die Staatsanwaltschaft gab sich Mühe. Doch ihre Zeugen widersprachen sich. Auch deshalb gelang es der Anklage nicht, einem 22-Jährigen, der am 12. Oktober 2013 gegen den Göppinger Naziaufmarsch demonstriert hatte, gefährliche Körperverletzung nachzuweisen. Das Amtsgericht verurteilte den Elektriker aus Villingen-Schwenningen dennoch zu einer Geldstrafe von dreißig Tagessätzen zu je 40 Euro zuzüglich Gerichtskosten. Der Vorwurf: Verstoß gegen das Versammlungsgesetz. Der 22-Jährige … [Weiterlesen...]
Archiv für 4. Juni 2014
1200 Euro Strafe für Verstoß gegen das Versammlungsgesetz:
Plastikfolie als Schutzwaffe
Statement des angeklagten Antifaschisten
„Antifa ist Handarbeit!“
Wir dokumentieren das Statement des am 2. Juni 2014 in Göppingen angeklagten und verurteilten Antifaschisten. Es gilt das gesprochene Wort. "An das Gericht, die Staatsanwaltschaft, sehr geehrte Prozessteilnehmerinnen und -teilnehmer! Sehr geehrte Verteidigung, Fakt ist, dass ich am 12. Oktober in Göppingen war, mit dem Ziel, den dort stattfindenden Naziaufmarsch zu verhindern. Fakt ist außerdem, dass dieser Aufmarsch der Faschisten nur durch die Polizei ermöglicht wurde - wie es so … [Weiterlesen...]
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