Stuttgart. Keine zehn Minuten dauerte ein Prozess wegen "Störung von Versammlungen und Aufzügen" am Donnerstag, 26. März, vor dem Stuttgarter Amtsgericht. Das Verfahren wurde wegen "geringer Schuld" eingestellt, die Kosten trägt die Staatskasse. Die Begründung der Richterin: Die Sitzblockade, um die es ging, sei nur klein und deshalb keine grobe Störung gewesen. Überdies könnten sich sowohl die "Bildungsplangegner", gegen die sie sich richtete, als auch die TeilnehmerInnen der Sitzblockade auf … [Weiterlesen...]
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