Von Paul Linker – Stuttgart. In der der Forststraße 140 gab es am 9. März 2019 eine spektakuläre Hausbesetzung als Zeichen gegen Miethaie, Spekulantentum und Gentrifizierung in Stuttgart. Das Haus wurde geräumt und die angetroffenen AktivistInnen erkennungsdienstlich behandelt. Jetzt beginnen die Prozesse vorrangig wegen Hausfriedensbruchs gegen insgesamt fünf AktivistInnen. Vor Ort sind jeweils um 8.30 Uhr Solidaritätskundgebungen vor Verhandlungsbeginn um 9 Uhr geplant.
Für einen Prozess gegen zwei Aktivisten sind vor dem Amtsgericht Stuttgart, Hauffstraße 5, zwei Verhandlungstage angesetzt: Der erste ist am Mittwoch, 15. Januar, um 9 Uhr (Sitzungssaal 107), der zweite am Dienstag, 4. Februar, ebenfalls um 9 Uhr (Sitzungssaal 103).
Nach der Hausbesetzung hatte es ergebnislose Verhandlungen mit den Anwälten des Eigentümers der Immobilie Forststraße 140 und mit der von dem grünen Oberbürgermeister Fritz Kuhn regierten Stadt Stuttgart gegeben. Die Stadt hatte sich scheinbar uneigennützig als Vermittler eingeschaltet.
Dennoch wurde die Forststraße 140 mit einem starken Polizeiaufgebot in den frühen Morgenstunden des 28. März 2019 geräumt (siehe „Protest gegen Mietenwahnsinn„). Rechtliche Grundlage für diese Räumung war eine Allgemeinverfügung der Stadt Stuttgart, die sich unmittelbar zuvor als eine Art „Kümmerer“ betätigt hatte.
In den knapp drei Wochen der Hausbesetzung hatten sich dort solidarische Strukturen entwickelt, die aus Sicht des für die Räumung zuständigen Bürgermeisters eine „Störung der öffentlichen Sicherheit“ darstellten.
- Die Forststraße 140 wurde im März 2019 besetzt …
- … und renoviert (Bernd Riexinger, Parteivorsitzender Die Linke, bei der Arbeit) …
- … und schließlich von der Polizei geräumt
Die bei der Räumung angetroffenen MietaktivistInnen wurden von der Polizei auf den Pragsattel gebracht und im dortigen Revier einer ausgiebigen erkennungsdienstlichen Behandlung unterzogen. Erst nach mehreren Stunden des Polizeigewahrsams wurden sie wieder auf freien Fuß gesetzt.
- Archivbild
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Nun beginnt die wohl unvermeidliche Repressionswelle. Mit verschiedenen Vorwürfen, vorrangig des sogenannten Hausfriedensbruchs gemäß § 123 StGB (Strafgesetzbuch), wurden die ersten Prozesstermine vor dem Amtsgericht Stuttgart anberaumt. Da der zuständige Richter offenbar von einem „erheblichen Sicherheitsrisiko“ ausgeht, ist vor Ort vor Prozessbeginn mit umfangreichen Kontrollen zu rechnen.
Weitere mögliche Prozesstermine sind am Dienstag, 4. Februar (entfällt im Fall eines Urteils im ersten Prozess), und am Dienstag, 3. März jeweils von 9 Uhr an vor dem Amtsgericht Stuttgart. Die Rote Hilfe ruft zur Prozessbeobachtung auf.
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