Basel. In Basel ist am Freitag, 22. Januar, das Urteil gegen die KlimaaktivistInnen gefallen, die im Sommer 2019 vor der UBS protestiert hatten (wir berichteten). Gerichtspräsidentin Susanne Nese (SP – Sozialdemokratische Partei) hat die 5 Beschuldigten von allen Anklagepunkten freigesprochen. Dieses Urteil gilt auch für die rund 50 weiteren Angeklagten. Collective Climate Justice (CCJ) ist sehr erfreut über den Urteilspruch.
Die Staatsanwaltschaft hatte für die Protestierenden vom Sommer 2019 Geldstrafen von bis zu 150 Tagessätzen wegen Nötigung, Sachbeschädigung und Landfriedensbruch gefordert. Das Einzelgericht kam nun jedoch zum Schluss, dass an der Protestaktion von 2019 vor der UBS keine Straftaten verübt wurden.
Richterin Nese begründetet die Freisprüche mit den nicht stichhaltigen Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft. Sowohl die vermeintliche Sachbeschädigung als auch der Vorwurf der Nötigung konnten einer sachlichen Beurteilung nicht Stand halten, da die Anklage keine glaubhaften Beweise für diese Anschuldigungen vorlegen konnte. Die Staatsanwaltschaft zog bereits am 19. Januar ihren haltlosen Vorwurf von Landfriedensbruch zurück, nachdem AktivistInnen, Angestellte, PassantInnen und Ordnungskräften vor Gericht glaubhaft schilderten, die Stimmung sei friedlich gewesen. Die Richterin begann die Urteilsbegründung mit den Worten „Klimaschützen ist kein Verbrechen“. Die Aktion sei friedlich, kreativ und berechtigt gewesen. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft seien strafrechtlich nicht relevant.
Wegweisendes Urteil
Richterin Nese folgte weitgehend der Argumentation der Verteidigung, wie sie unter anderem Rechtsanwalt Andreas Noll in seinem Plädoyer dargelegt hatte: „Mit ihrem Interesse am Überleben des Planeten haben die AktivisIinnen das höchste berechtigte Interesse, das man überhaupt wahrnehmen kann.“ Die Aktion vom 8. Juli 2019 sei ein notwendiges und angemessenes Mittel, um auf die außerordentliche Verantwortung der UBS für die Klimakatastrophe aufmerksam zu machen. Weder die Politik noch die Selbstregulation des Finanzsektors verhindert, dass die Großbank mit ihren Milliardeninvestitionen in fossile Projekte das Pariser Klimaschutzabkommen missachtet. Die Aktion habe somit entscheidend zum öffentlichen Diskurs über die Rolle des Schweizer Finanzplatzes betreffend der Klimakrise beigetragen. Das heutige Urteil sei ein wichtiger Etappensieg in Richtung Klimagerechtigkeit.
Klimaproteste notwendig und legitim
Trotz grüner Versprechen investierte die UBS seit Abschluss des Pariser Abkommens $ 35 Milliarden in fossile Brenn- und Treibstoffe (Banking on Climate Change, 2020). Solange Banken, multinationale Unternehmen und auch die Politik mit ihrem business as usual fortfahren ist für Frida Kohlmann, Mediensprecherin von CCJ, klar: „Es besteht auch weiterhin dringender Handlungsbedarf für ziviles Engagement. Nur so kann ein gesellschaftlich relevanter Wandel entstehen – nicht anders wurde die Sklaverei abgeschafft, nicht anders wurden soziale und politische Rechte erkämpft – und nicht anders werden wir eine klimagerechte Zukunft erreichen!“
Gemeinsam gegen ein Klima der Repression
„Natürlich freue ich mich sehr über den Freispruch. Aber gleichzeitig fühle ich mich irgendwie unwohl, weil Andere für ihren Protest kriminalisiert wurden“, sagt Moritz, der heute freigesprochen wurde. In den letzten Wochen wurden harte Urteile gegen Menschen ausgesprochen, die gegen den Faschismus (Basel Nazifrei) und gegen jede Art von Diskriminierung (Feministischer Streik Basel) kämpfen. „Sicher ist, wir lassen uns nicht gegeneinander ausspielen, sondern stehen gemeinsam ein für die Grundrechte der Demokratie“, kommentiert Frida Kohlmann.
Es ist das erste Urteil in einer Serie von Gerichtsprozessen nach den Protestaktionen vor der UBS und Crédit Suisse im Sommer 2019. Die nächsten Prozesse werden noch dieses Jahr in Zürich und Genf erwartet.
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