Mainz. Der Strafbefehl ist jetzt rechtskräftig: Ein mutmaßlicher Neonazi und Hooligan von Hertha BSC Berlin griff am 14. Mai 2016 bei einer antifaschistischen Demonstration gegen die AfD in Mainz einen Pressefotografen an und verletzte ihn. Daraufhin bekam der rechte Schläger im Jahr 2017 einen Strafbefehl von der Mainzer Staatsanwaltschaft wegen Körperverletzung nach § 223 StGB. Dagegen legte der Mann Einspruch ein. Nachdem er eine geplante Gerichtsverhandlung zweimal aus Termingründen absetzen … [Weiterlesen...]
Folge uns!