Karlsruhe/Frankfurt. Die Polizei darf bei Versammlungen wie den Blockupy-Protesten im Juni 2013 in Franfurt auch ganze Gruppen von Teilnehmern einkesseln, um ihre Personalien festzustellen. Einem am Mittwoch, 14. Dezember veröffentlichten Beschluss zufolge hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Gerichts eine Verfassungsbeschwerde gegen die polizeiliche Identitätsfeststellung und die damit verbundene Freiheitsentziehung durch Einkesselung bei einer Demonstration in Frankfurt nicht zur … [Weiterlesen...]
Verfassungsgericht nahm Beschwerde über Vorgehen bei Blockupy-Protesten nicht an
Einkesseln eines Unschuldigen war rechtens
Repression gegen Gegner der Rechten Allianz bei Bildungsplan-Demos:
Gemeinsam gegen Kriminalisierung
Stuttgart. Die Polizei nahm beim Protest gegen die jüngste Demonstration der rechten Allianz, die sich um die Gegner des neuen baden-württembergischen Bildungsplans formierte, am 28. Juni in Stuttgart über 130 AktivistInnen und Unbeteiligte in Gewahrsam. Nun erhalten immer mehr Betroffene Post von Polizei und Staatsanwaltschaft mit überzogenen Anschuldigungen, Vorladungen und Strafbefehlen. Sie wollen über ihr Vorgehen bei einem Treffen am Mittwoch, 30. Juli, von 19 Uhr an im Zentrum Lilo … [Weiterlesen...]
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