Von Alfred Denzinger - Stuttgart. Der Vorwurf klang kolossal: vorsätzliche Körperverletzung durch gewalttätigen Widerstand. Gegen den Strafbefehl in Höhe von 3000 Euro legte die junge Feministin Einspruch ein. Schließlich verurteilte die Amtsrichterin die Angeklagte am Montag, 15. August, zu 2000 Euro zuzüglich Kosten. Die "vorsätzliche Körperverletzung" soll sich am 8. März dieses Jahres ereignet haben. Bei einem Zwischenfall, den das Aktionsbündnis 8. März in seiner damaligen Pressemitteilung … [Weiterlesen...]
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