Von Andreas Scheffel und Alfred Denzinger - Stuttgart. Ein 22-Jähriger muss eine Geldstrafe von 600 Euro zuzüglich Gerichtskosten zahlen, weil er am 1. Februar 2014 zusammen mit rund hundert anderen AktivistInnen eine Demonstration von Bildungsplangegnern in Stuttgart grob gestört haben soll. Dazu verurteilte das Stuttgarter Amtsgericht den Auszubildenden am Donnerstag, 12. Juni 2014. Die Polizei durchsuchte BesucherInnen der Verhandlung vor dem Prozess und kopierte ihre Ausweispapiere. Es waren … [Weiterlesen...]
Zur falschen Zeit am falschen Ort - Geldstrafe wegen Zivilcourage
„Schützt eure Kinder vor euch selbst“
Erklärung des in Stuttgart angeklagten Antifaschisten
„Antifaschismus ist notwendig, wichtig und nicht kriminell!“
Wir dokumentieren die politische Erklärung des am 12. Juni 2014 in Stuttgart angeklagten und verurteilten Antifaschisten (wir berichteten). Es gilt das gesprochene Wort. "Zu den Vorwürfen habe ich heute nichts gesagt, zum politischen Hintergrund möchte ich mich allerdings äußern. Ich sitze heute hier auf der Anklagebank. Noch vor wenigen Tagen hatte mir das Gericht einen Brief geschickt, mit Sicherungsmaßnahmen für meinen Prozess, u.a. wurden bewaffnete Polizisten und vier Justizleute … [Weiterlesen...]
1200 Euro Strafe für Verstoß gegen das Versammlungsgesetz:
Plastikfolie als Schutzwaffe
Göppingen. Die Staatsanwaltschaft gab sich Mühe. Doch ihre Zeugen widersprachen sich. Auch deshalb gelang es der Anklage nicht, einem 22-Jährigen, der am 12. Oktober 2013 gegen den Göppinger Naziaufmarsch demonstriert hatte, gefährliche Körperverletzung nachzuweisen. Das Amtsgericht verurteilte den Elektriker aus Villingen-Schwenningen dennoch zu einer Geldstrafe von dreißig Tagessätzen zu je 40 Euro zuzüglich Gerichtskosten. Der Vorwurf: Verstoß gegen das Versammlungsgesetz. Der 22-Jährige … [Weiterlesen...]
Statement des angeklagten Antifaschisten
„Antifa ist Handarbeit!“
Wir dokumentieren das Statement des am 2. Juni 2014 in Göppingen angeklagten und verurteilten Antifaschisten. Es gilt das gesprochene Wort. "An das Gericht, die Staatsanwaltschaft, sehr geehrte Prozessteilnehmerinnen und -teilnehmer! Sehr geehrte Verteidigung, Fakt ist, dass ich am 12. Oktober in Göppingen war, mit dem Ziel, den dort stattfindenden Naziaufmarsch zu verhindern. Fakt ist außerdem, dass dieser Aufmarsch der Faschisten nur durch die Polizei ermöglicht wurde - wie es so … [Weiterlesen...]
Stuttgarter Amtsgericht verurteilt Antifaschistin zu 40 Tagessätzen:
Widerstand gegen „pro-Deutschland“-Tour
Von Julian Rettig - Stuttgart. Das Stuttgarter Amtsgericht verurteilte am Donnerstag eine junge Antifaschistin wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu 40 Tagessätzen zu je 6 Euro. Sie hatte sich im September am Protest gegen eine Kundgebungstour der rechten Partei "pro Deutschland" beteiligt. Erst Ende April hatte sich eine andere junge Frau wegen der selben Sache verantworten müssen. Das Stuttgarter Amtsgericht stellte damals das Verfahren wegen Widerstands gegen … [Weiterlesen...]
Kommentar von Ferry Ungar: Unglaubliches im Stuttgarter Amtsgericht
Gegen die Laufrichtung gestemmt
Am 28. April - nein, nicht am 1. April - 2014 konnte man im Saal 2 des Stuttgarter Amtsgerichts einer Gerichtsshow beiwohnen, die den total überzogenen Ermittlungs- und Verfolgungseifer einer bestimmten Abteilung der Staatsanwaltschaft gegen jegliche antifaschistische Regung offenbarte. Angeklagt war eine zur Tatzeit 18-jährige Frau, die sich doch tatsächlich erlaubt hatte, am 6. September 2013 gegen das Rassistenpack von "pro Deutschland" zu protestieren (Bilder gibt´s hier). Die Anklage kam … [Weiterlesen...]
Freispruch für Tübinger Antifaschisten:
Rotes Tuch nur zum Schutz
Göppingen. Das Amtsgericht sprach heute einen Tübinger Antifaschisten frei, dem die Staatsanwaltschaft vorgeworfen hatte, am 12. Oktober 2013 bei einer Anti-Nazi-Demonstration in Göppingen gegen das Vermummungsverbot verstoßen zu haben. Eine kleine Gruppe von ZuschauerInnen begleitete den Prozess. Staatsanwältin Traub warf dem Angeklagten vor, sich absichtlich mit einem roten Tuch verhüllt zu haben. Zur Beweisaufnahme wurde mehrmals ein Polizeivideo mit Ton im Gerichtssaal abgespielt. … [Weiterlesen...]
Kriminalisierung gescheitert:
Ludwigsburger Amtsgericht spricht Rex Osa frei
Das Ludwigsburger Amtsgericht sprach heute den Sprecher der Flüchtlingsorganisation "The Voice" vom Vorwurf des dreifachen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz frei. Nach der Beweisaufnahme regte die Richterin eine Einstellung des Verfahrens an. Die Staatsanwältin wollte der Einstellung nur unter der Bedingung zustimmen, dass Osa seine Anwaltskosten selbst trägt. Dieses Ansinnen - Strafe ohne Schuld - wurde von Osa und seinem Rechtsanwalt Christos Psaltiras abgelehnt. Zu den Vorwürfen … [Weiterlesen...]
Kommentar: Anders als in Hessen will die SPD in Baden-Württemberg keinen NSU-Untersuchungsausschuss
Forsch nur in der Opposition
Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man sich darüber amüsieren: Die SPD, in Hessen in der Opposition, fordert vehement einen NSU-Untersuchungsausschuss. Er soll die Ungereimtheiten des Mordes an Halit Yozgat im Internetcafé aufarbeiten. Ein Verfassungsschützer war am Tatort, will aber nichts mitgekriegt haben - nicht nur für den Vater des Ermordeten als Nebenkläger im Münchner Prozess alles andere als glaubhaft. In Baden-Württemberg sind die Widersprüche und offenen Fragen rund um die … [Weiterlesen...]
Kommentar: Gericht schützt Ausbeuter
Absurdes Urteil
Ein Stundenlohn von 1,54 Euro ist zwar sittenwidrig, aber nicht ausbeuterisch und deshalb legal. Das findet das Arbeitsgericht Cottbus. Das Jobcenter Oberspreewald-Lausitz hatte gegen einen Rechtsanwalt geklagt, der in seiner Kanzlei zwei Bürokräfte zu Bettellöhnen von 1,54 Euro und 1,65 Euro pro Stunde beschäftigte. Die Begründung für dieses durchgeknallte Urteil: Die beiden Frauen hätten die Bedingungen akzeptiert, um auf dem Arbeitsmarkt wieder Fuß zu fassen. Sie hätten ja nicht arbeiten … [Weiterlesen...]
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